ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINZELREISENDE UND GRUPPENREISEN BEI DER ÖBB ERLEBNISBAHN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Tickets bei der ÖBB ErlebnisBahn und kommen insbesondere zur Anwendung, wenn zusätzliche Leistungen (z.B. Transfers, Eintrittskarten, Verpflegung) bei Beförderungsleistungen oder wenn Ausflugsfahrten in Sonderzügen und in Sonderwagen oder Charterbussen der ÖBB ErlebnisBahn bestellt werden. Es gelten die Tarifbestimmungen der ÖBB in der jeweils gültigen Fassung, sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1. Abschluss des Vertrages und Zahlung
Der Vertrag zwischen ÖBB ErlebnisBahn und dem Besteller kommt erst durch die schriftliche Annahme durch die ÖBB ErlebnisBahn zustande. Die Zahlung des Gesamtbetrages wird nach Annahme der Bestellung fällig.
1.1. Änderung der Leistungen nach Vertragsabschluss
Wird nach Vertragsabschluss eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung (Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart, Anzahl der Reiseteilnehmer) vom Besteller gewünscht und kann diese Änderung von der ÖBB ErlebnisBahn, ohne dass höhere Kosten anfallen, berücksichtigt werden, wird eine Gebühr zur Abdeckung des entstandenen Verwaltungsaufwandes in der Höhe von Euro 30,- pro Änderung verrechnet. Darüber hinaus gehende Kosten werden dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt.
2. Großveranstaltungen
Die ÖBB ErlebnisBahn ist berechtigt, bei Bestellungen, die aus Anlass von Großveranstaltungen aller Art (z.B. Fußballspiele, Eishockeyspiele, sonst. Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Popkonzerte, Besuche hochgestellter Persönlichkeiten, Beförderungen in Form von Autoreisezügen, udgl.) durchgeführt werden, Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen – etwa in Form von Bankgarantien - für Personen- und Sachschäden jeglicher Art vom Besteller zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von der ÖBB ErlebnisBahn festgelegt.
3. Rücktritt
3.1. Rücktritt des Bestellers vom Vertrag
3.1.1. Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Besteller, ohne dass die ÖBB ErlebnisBahn gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen, zurücktreten
- Bei betriebsbedingt notwendiger Änderung der vereinbarten Leistung durch die ÖBB ErlebnisBahn, wenn diese Änderung für den Besteller nicht zumutbar, besonders weil sie nicht geringfügig ist; nicht geringfügig sind insbesondere Änderungen durch die der bedungenen Zweck bzw. der Charakter der Reise vereitelt wird. Nicht als Änderung der Leistung gilt die betriebsbedingte Beförderung über alternative Bahnstrecken oder mit alternativen Beförderungsmitteln an das Reiseziel, sofern nicht eine bestimmte Streckenführung oder ein bestimmtes Beförderungsmittel ausdrücklich auf Wunsch des Kunden im Vertrag vereinbart wurde. Ebenfalls nicht als Änderung der Leistung gilt die betriebsbedingte Verlängerung der Fahrzeit, wenn dadurch für den Kunden kein nachweisbarer Nachteil entstehen würde.
- Wenn eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% eintritt. Bei einer aus betrieblichen Gründen notwendigen Änderung des Preises, durch die keine Änderung des
Preises um mehr als 10% eintritt, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur unter den Bedingungen von Pkt. 3.1.2. zulässig. Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
Die ÖBB ErlebnisBahn ist verpflichtet, dem Besteller Änderungen unverzüglich in geeigneter Weise mitzuteilen und ihm nach Maßgabe des Einzelfalles, und unter Hinweis auf die Bedeutung seines Verhaltens, für die Wahrnehmung seines Rücktrittsrechtes eine ausreichende Frist zu setzen, andernfalls sein Schweigen eine Zustimmung zur Änderung bedeuten würde.
Die Information der ÖBB ErlebnisBahn gilt als dem Besteller zugegangen, wenn sie an die vom Besteller zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gesendet wurde.
3.1.2. Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der ÖBB ErlebnisBahn.
Der Besteller ist berechtigt, in allen Fällen, die nicht unter 3.1.1. genannt sind, unter Entrichtung der folgenden Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Preises
- ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 15% des Preises
- ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 20% des Preises
- ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30% des Preises
- ab 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100% des Preises
davon abweichend gilt:
bei Bettkarten und Liegeplatzkarten, Sitzplatzreservierungen, Sonderliegewagen und Sonderschlafwagen gelten die Stornobedingungen gemäß den Tarifen der ÖBB ErlebnisBahn in der jeweils gültigen Fassung. Opern-, Musical-, Festspiel- oder Theaterkarten oder sonstige Eintrittskarten zu Veranstaltungen aller Art können weder umgebucht noch rückerstattet / storniert werden. Hierfür ist der volle Kaufpreis zu entrichten, ausgenommen in den Fällen in denen der Beförderungsleistungen aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ÖBB ErlebnisBahn nicht erbracht wird.
3.1.3. Rücktrittserklärung
Der Besteller kann jederzeit der Stelle der ÖBB ErlebnisBahn, bei der er die Bestellung getätigt hat, seinen Rücktritt von der Bestellung schriftlich erklären.
Nicht als schriftliche Erklärung gilt eine Rücktrittserklärung, die per E-mail übermittelt wird, es sei denn diese Erklärung ist elektronisch signiert und erfüllt die Anforderungen an sichere elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz. Ebenso nicht als schriftliche Erklärung gilt eine Rücktrittserklärung die per sms übermittelt wird.
Für die Berechnung der Stornogebühren nach Pkt.3.1.2 ist das Datum des Einlangens der Erklärung bei der Kundendienststelle maßgeblich. Die Stornofrist wird vom Tag des Reiseantrittes zurückgerechnet, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.
3.1.4. No-show
No-show liegt vor, wenn der Besteller die Reise zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht antritt.
In diesem Fall hat der Besteller den vereinbarten Preis dennoch in voller Höhe zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Besteller die Reise nicht antreten kann, weil er die für die Reise erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegt.
4. Rücktritt der ÖBB ErlebnisBahn vom Vertrag
Die ÖBB ErlebnisBahn wird von der Vertragserfüllung befreit und kann durch schriftliche Erklärung an den Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn
- die Erbringung der vereinbarten Leistung durch ein von außen kommendes, unvorhergesehenes und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis (wie z.B. staatliche Anordnung, Streiks, Krieg und kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, Unfälle, etc.) unmöglich wurde;
- bei termingebundenen Großveranstaltungen der Termin der Großveranstaltung, der den Reisetermin bestimmt, abgeändert wird;
- wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn andere an der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung beteiligte Leistungsträger (z.B.: andere Bahnunternehmen, Busunternehmen) die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aus welchem Grund auch immer verhindern.
Für die Fälle, in denen die ÖBB ErlebnisBahn vom Vertrag zurücktritt, erhält der Besteller den bereits eingezahlten Betrag zurückerstattet.
5. Haftung
Die Haftung der ÖBB ErlebnisBahn aus dem Vertrag, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, beschränkt sich, abgesehen von den zwingenden gesetzlichen Regelungen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere kann die ÖBB ErlebnisBahn für betriebsbedingte Änderungen der Leistungen, die den Besteller zum Rücktritt nach Pkt. 3.1.1. berechtigen, nicht herangezogen werden, wenn diese Änderungen auf höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit seitens der ÖBB ErlebnisBahn zurückzuführen sind.
6. Preisänderungen
Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
Die ÖBB ErlebnisBahn behält sich vor, den mit der Bestellung bestätigten Gesamtbeförderungspreis zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und die Erhöhung nicht mehr als 10% des Preises beträgt.
Bei Änderung des Preises um mehr als 10% hat der Besteller ein Rücktrittsrecht nach Pkt. 3.1.1 (Rücktritt ohne Stornogebühr).
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder über den Vertrag, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Fassung 10/2012.
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